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Wichtige Information zur Veröffentlichung von Jubiläen im Amtsblatt der VG Heldburger Unterland

Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland

Es ist mittlerweile eine schöne Tradition geworden, monatlich öffentlich unseren Alters- und Ehejubilaren zu gratulieren. Die meisten freuen sich über die kleine Aufmerksamkeit der Kommune und über einen Geburtstagsgruß der Nachbarn und Bekannten.

 

Das möchten wir auch weiterhin gerne tun, benötigen hierfür jedoch Ihre Unterstützung.


Laut EU-Datenschutzgrundverordnung sollen die personenbezogenen Daten besser geschützt werden. Damit wir Ihnen auch künftig zum betreffenden Jubiläum öffentlich im Amts- und Mitteilungsblatt gratulieren dürfen, ist ab sofort Ihre ausdrückliche Einwilligung notwendig, die wir aus Dokumentationszwecken nur schriftlich entgegennehmen dürfen.

 

Übergangsweise werden wir bis zur Juni-Ausgabe 2022 (Erscheinungsdatum: 17.06.2022) wie bisher verfahren und ab der Juli-Ausgabe 2022 (Erscheinungsdatum: 15.07.2022) nur noch mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung eine Veröffentlichung vornehmen.


Wir fänden es sehr schade, wenn diese Tradition wegfällt. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen folgende Lösung an: Wenn Sie zur entsprechenden Altersgruppe gehören und den Wunsch haben, dass künftig Ihre Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr und/oder Ihre Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit (50 Ehejahre) veröffentlicht werden sollen, so teilen Sie uns bitte Ihren Ehrentag selbst mit, in dem Sie die nachfolgende Einwilligungserklärung (siehe Formblatt) vollständig ausfüllen und an uns zurücksenden.


Die Verarbeitung Ihrer Daten versteht sich im Erheben, Speichern und Bearbeiten
sowie das Übermitteln an die örtliche Presse. Natürlich haben Sie, als betroffene
Person, jederzeit die Möglichkeit
a) gem. Art. 15 DSGVO Auskunft zur Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten zu
erhalten
b) gem. Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger
personenbezogener Daten zu verlangen
c) u.U. die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn diese
beispielsweise nicht mehr notwendig sind (Art. 17 DSGVO) oder die
Einwilligung widerrufen wird
d) nach Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zu verlangen
e) u.U. Ihre personenbezogenen Daten, die wir bereitgestellt haben, zu erhalten
(Art. 20 DSGVO)


Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem
Widerspruchsrecht Gebrauch machen und/oder die erteilte Einwilligungserklärung
mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.

 

Unter der Telefonnummer 036871 288-27 stehen wir Ihnen gern für Rückfragen  zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Einwohnermeldeamt