Empfang von Rechnungen durch die Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland
Meldung aus Verwaltungsgemeinschaft Heldburger UnterlandDie VG Heldburger Unterland und ihre Mitgliedsgemeinden bieten folgende Zugangswege für Rechnungen an:
postalisch: | Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland c/o Gemeinde (hier bitte den Namen der betreffenden Mitgliedsgemeinde aufführen) Häfemmarkt 164 98663 Heldburg |
per E-mail:
| (Rechnungen bitte ausschließlich im pdf- Format) |
über die zentrale Rechnungseingangsplattform:
Auftragnehmer und Auftragnehmerinnen der VG Heldburger Unterland bzw. der Mitgliedsgemeinden können über die zentrale Rechnungseingangsplattform elektronische Rechnungen an die VG Heldburger Unterland bzw. die Mitgliedsgemeinden erfassen und bereits erstellte elektronische Rechnungen hochladen.
Die zentrale Rechnungseingangsplattform ist über: https://verwaltung.thueringen.de und den Schaltflächen "Für Unternehmen" -> "Neue Services -> E-Rechnungsportal" erreichbar. Weiterhin ist auch ein Direktaufruf über https://xrechnung-bdr.de möglich.
Hier erfolgt im ersten Schritt Ihre Registrierung und die Anmeldung. Sie benötigen weiterhin die Leitweg-ID, als eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an die Verwaltung.
Name der Gemeinde | Amtlicher Gemeindeschlüssel | Leitweg-ID |
Verwaltungsgemeinschaft Heldburger Unterland | 16069040 | 16069040-0001-40 |
Stadt Heldburg | 16069063 | 16069063-0001-98 |
Stadt Ummerstadt | 16069052 | 16069052-0001-07 |
Gemeinde Straufhain | 16069049 | 16069049-0001-88 |
Gemeinde Westhausen | 16069056 | 16069056-0001-93 |
Gemeinde Schlechtsart | 16069041 | 16069041-0001-13 |
Gemeinde Schweickertshausen | 16069046 | 16069046-0001-72 |
Was ist eine elektronische Rechnung?
Im Sinne der EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16.04.2014 handelt es sich bei einer elektronischen Rechnung um eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Ihre automatische und elektronische Verarbeitung muss möglich sein. Elektronisch bedeutet aber nicht das einfache Abbild einer Papierrechnung (beispielsweise als PDF). Eine bildhafte Darstellung der Rechnung entspricht nicht den Anforderungen der europäischen Kommission an eine elektronische Rechnung. Der Rechnungsstandard für die elektronische Rechnung, der verbindlich in der Bundesrepublik Deutschland gilt, ist die XRechnung. Bei Bedarf können in den strukturierten Datensatz rechnungsbegleitende Unterlagen eingebunden werden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://finanzen.thueringen.de/themen/egovernment/projekte/e-rechnung/Nutzungsbedingungen Rechnungseingangsplattform
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Hauptamt (Frau Staffel/Tel.: 036871 288-21/E-Mail: ).