Aktuelle Mitteilungen der VG Heldburger Unterland
Führungszeugnis online beantragen:
Das Führungszeugnis in nur 6 Schritten online beantragen
Die Anleitung im PDF-Format gibt es hier.
Schritt 1: www.fuehrungszeugnis.bund.de
Gehen Sie in Ihrem Internetbrowser auf die Seite www.fuehrungszeugnis.bund.de und klicken Sie auf die Schaltfläche Führungszeugnisse hier online beantragen.
Schritt 2: Angaben zum Antrag
Geben Sie an, ob Sie das Führungszeugnis für sich selbst oder in gesetzlicher Vertretung beantragen.
Schritt 3: Daten auslesen
Lesen Sie die Personendaten Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufent - halts titels mithilfe Ihres Smartphones und „AusweisApp2“ des Bundes aus.
Schritt 4: Ergänzende Daten
Hier haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Daten anzugeben:
- Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses
- Beantragung einer Gebührenbefreiung
Schritt 5: Bezahlen
Die Gebühr beträgt 13 Euro. Diese können Sie per Giro-Pay oder mit Ihrer Kreditkarte begleichen.
Schritt 6: Geschafft!
Zum Schluss erhalten Sie eine Zusammen fassung des An trags sowie eine Zahlungsbestätigung, die Sie ausdrucken können. Außerdem können Sie ein Benutzerkonto anlegen, um den Bearbeitungsstand Ihres Führungszeugnisses einzusehen.
Das Einwohnermeldeamt informiert:
Machen Sie sich jetzt startklar für den Online-Ausweis
(www.personalausweisportal.de)
Um sich im Internet bei Unternehmen und Behörden (z. B. Finanzamt) ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN.
Falls Ihr Ausweis noch nicht aktiviert wurde oder der PIN-Brief, der bei Antragstellung verschickt wurde, ist nicht auffindbar, können Sie dies im Meldeamt kostenfrei aktivieren.
Oder Sie nutzen die Webseite: www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de
Hier können Sie sich umfassend über die Bestellung eines neuen Pin-Briefes informieren.
Dieser kommt dann mit Aktivierungscode und neuer PIN zu Ihnen nach Hause (Hinweis: nur durch persönliche Postzustellung).
Das Terminsystem zur Bearbeitung Ihrer Anliegen hat sich in den letzten Monaten sehr bewährt und wir werden deshalb an den telefonischen Absprachen vorher festhalten. So entfallen für Sie unnötige Wartezeiten und erforderliche Unterlagen können vorher besprochen werden.
Bitte melden Sie Sich unter 036871 28827 um einen Termin im Einwohnermeldeamt abzustimmen.
Wichtige Information zur Veröffentlichung von Jubiläen im Amtsblatt der VG Heldburger Unterland
Es ist mittlerweile eine schöne Tradition geworden, monatlich öffentlich unseren Alters- und Ehejubilaren zu gratulieren. Die meisten freuen sich über die kleine Aufmerksamkeit der Kommune und über einen Geburtstagsgruß der Nachbarn und Bekannten.
Das möchten wir auch weiterhin gerne tun, benötigen hierfür jedoch Ihre Unterstützung.
Laut EU-Datenschutzgrundverordnung sollen die personenbezogenen Daten besser geschützt werden. Damit wir Ihnen auch künftig zum betreffenden Jubiläum öffentlich im Amts- und Mitteilungsblatt gratulieren dürfen, ist ab sofort Ihre ausdrückliche Einwilligung notwendig, die wir aus Dokumentationszwecken nur schriftlich entgegennehmen dürfen.
Übergangsweise werden wir bis zur Juni-Ausgabe 2022 (Erscheinungsdatum: 17.06.2022) wie bisher verfahren und ab der Juli-Ausgabe 2022 (Erscheinungsdatum: 15.07.2022) nur noch mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung eine Veröffentlichung vornehmen.
Wir fänden es sehr schade, wenn diese Tradition wegfällt. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen folgende Lösung an: Wenn Sie zur entsprechenden Altersgruppe gehören und den Wunsch haben, dass künftig Ihre Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr und/oder Ihre Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit (50 Ehejahre) veröffentlicht werden sollen, so teilen Sie uns bitte Ihren Ehrentag selbst mit, in dem Sie die nachfolgende Einwilligungserklärung (siehe Formblatt) vollständig ausfüllen und an uns zurücksenden.
Die Verarbeitung Ihrer Daten versteht sich im Erheben, Speichern und Bearbeiten
sowie das Übermitteln an die örtliche Presse. Natürlich haben Sie, als betroffene
Person, jederzeit die Möglichkeit
a) gem. Art. 15 DSGVO Auskunft zur Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten zu
erhalten
b) gem. Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger
personenbezogener Daten zu verlangen
c) u.U. die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn diese
beispielsweise nicht mehr notwendig sind (Art. 17 DSGVO) oder die
Einwilligung widerrufen wird
d) nach Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zu verlangen
e) u.U. Ihre personenbezogenen Daten, die wir bereitgestellt haben, zu erhalten
(Art. 20 DSGVO)
Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem
Widerspruchsrecht Gebrauch machen und/oder die erteilte Einwilligungserklärung
mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
Unter der Telefonnummer 036871 288-27 stehen wir Ihnen gern für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Einwohnermeldeamt