Aktuelle Mitteilungen der VG Heldburger Unterland

Schöffenwahl 2023

Information zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende Amtszeit

 

Schöffen wirken als ehrenamtliche Richter in Strafverfahren mit. Sie sind gleichberechtigt neben den Berufsrichtern in der mündlichen Verhandlung und bei der Beratung sowie an der Entscheidung beteiligt.

Am 31.12.2023 endet die Amtsperiode der Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) und Jugendschöffen (Jugendstrafrecht). Für die neue Amtszeit, die am 01.01.2024 beginnt und fünf Jahre dauert, werden im Jahr 2023 die neuen Schöffen gewählt. Die Neuwahl findet nach den Regelungen der §§ 28 bis 58 sowie § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und dem § 35 des Jugendgerichtsgesetzes statt.

Zur Vorbereitung der Schöffenwahl (Erwachsenenstrafrecht) stellt jede unserer Mitgliedskommunen eine Vorschlagsliste auf, über die der jeweilige Gemeinderat dann beschließt. Das Verfahren hierzu regelt die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur „Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen“.

Vorschläge für die Benennung von Schöffen können Fraktionen/Parteien, Vereinigungen jeder Art (z.B. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Organisationen der kirchlichen und sozialen Arbeit, Sportvereine, Umweltorganisationen u.ä.) einreichen. Personen können sich auch selbst bewerben. Grundvoraussetzung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde ist der Hauptwohnsitz dort.

Interessierte Einwohner unserer Mitgliedsgemeinden, die gerne als ehrenamtliche Richter tätig sein möchten, können sich bies spätestens 15.04.2023 an das Hauptamt der VG Heldburger Unterland, Frau Staffel (036871 288-21), wenden. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Das Formular für die Erklärung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffin/Schöffe finden Sie hier

Sofern sie Interesse an der Wahl zum Schöffen haben, füllen Sie das Formular aus und schicken es an die VG Heldburger Unterland, Hauptamt Frau Staffel, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg per Post oder an c.staffel@vg-heldburgerunterland.de per E-Mail.

Wir freuen uns auf viele engagierte Bürgerinnen und Bürger.

 

gez. Staffel                                                                                                       

Hauptamt

Formulare zur Grundsteuer

Die Erklärungsformulare stehen jetzt auch online als PDF Dokumente zum Ausfüllen am Computer oder Ausdrucken und Ausfüllen per Hand und Versenden in Papierform bereit, hierfür wird kein Elster-Zugang benötigt.

Die Erklärungsformulare und auch Anleitungen finden Sie unter nachfolgendem LINK:

zu den Formularen für die Grundsteuererklärung

Das Einwohnermeldeamt informiert:

Machen Sie sich jetzt startklar für den Online-Ausweis

(www.personalausweisportal.de)

 

Um sich im Internet bei Unternehmen und Behörden (z. B. Finanzamt) ausweisen zu können, brauchen Sie eine aktivierte Online-Ausweisfunktion und Ihre PIN.

Falls Ihr Ausweis noch nicht aktiviert wurde oder der PIN-Brief, der bei Antragstellung verschickt wurde, ist nicht auffindbar, können Sie dies im Meldeamt kostenfrei aktivieren.

Oder Sie nutzen die Webseite: www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de

Hier können Sie sich umfassend über die Bestellung eines neuen Pin-Briefes informieren.

Dieser kommt dann mit Aktivierungscode und neuer PIN zu Ihnen nach Hause (Hinweis: nur durch persönliche Postzustellung).

Das Terminsystem zur Bearbeitung Ihrer Anliegen hat sich in den letzten Monaten sehr bewährt und wir werden deshalb an den telefonischen Absprachen vorher festhalten. So entfallen für Sie unnötige Wartezeiten und erforderliche Unterlagen können vorher besprochen werden.

Bitte melden Sie Sich unter 036871 28827 um einen Termin im Einwohnermeldeamt abzustimmen.

Wichtige Information zur Veröffentlichung von Jubiläen im Amtsblatt der VG Heldburger Unterland

Es ist mittlerweile eine schöne Tradition geworden, monatlich öffentlich unseren Alters- und Ehejubilaren zu gratulieren. Die meisten freuen sich über die kleine Aufmerksamkeit der Kommune und über einen Geburtstagsgruß der Nachbarn und Bekannten.

Das möchten wir auch weiterhin gerne tun, benötigen hierfür jedoch Ihre Unterstützung.


Laut EU-Datenschutzgrundverordnung sollen die personenbezogenen Daten besser geschützt werden. Damit wir Ihnen auch künftig zum betreffenden Jubiläum öffentlich im Amts- und Mitteilungsblatt gratulieren dürfen, ist ab sofort Ihre ausdrückliche Einwilligung notwendig, die wir aus Dokumentationszwecken nur schriftlich entgegennehmen dürfen.

 

Übergangsweise werden wir bis zur Juni-Ausgabe 2022 (Erscheinungsdatum: 17.06.2022) wie bisher verfahren und ab der Juli-Ausgabe 2022 (Erscheinungsdatum: 15.07.2022) nur noch mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung eine Veröffentlichung vornehmen.


Wir fänden es sehr schade, wenn diese Tradition wegfällt. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen folgende Lösung an: Wenn Sie zur entsprechenden Altersgruppe gehören und den Wunsch haben, dass künftig Ihre Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr und/oder Ihre Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit (50 Ehejahre) veröffentlicht werden sollen, so teilen Sie uns bitte Ihren Ehrentag selbst mit, in dem Sie die nachfolgende Einwilligungserklärung (siehe Formblatt) vollständig ausfüllen und an uns zurücksenden.


Die Verarbeitung Ihrer Daten versteht sich im Erheben, Speichern und Bearbeiten
sowie das Übermitteln an die örtliche Presse. Natürlich haben Sie, als betroffene
Person, jederzeit die Möglichkeit
a) gem. Art. 15 DSGVO Auskunft zur Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten zu
erhalten
b) gem. Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger
personenbezogener Daten zu verlangen
c) u.U. die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn diese
beispielsweise nicht mehr notwendig sind (Art. 17 DSGVO) oder die
Einwilligung widerrufen wird
d) nach Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zu verlangen
e) u.U. Ihre personenbezogenen Daten, die wir bereitgestellt haben, zu erhalten
(Art. 20 DSGVO)


Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem
Widerspruchsrecht Gebrauch machen und/oder die erteilte Einwilligungserklärung
mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.

 

Unter der Telefonnummer 036871 288-27 stehen wir Ihnen gern für Rückfragen  zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Einwohnermeldeamt