Aktuelle Mitteilungen der VG Heldburger Unterland

Wichtige Informationen für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Straufhain

Ab dem 01.01.2024 ist das Standesamt Heldburg für die obliegenden Aufgaben und Befugnisse des Standesamts der Gemeinde Straufhain zuständig.

 

Das heißt zukünftig müssen sich die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Straufhain bei Anmeldungen von Eheschließungen, Namenserklärungen, Ehefähigkeitszeugnissen, Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, Kirchenaustritten etc. an das Standesamt in Heldburg, Häfenmarkt 164, 98663 Heldburg (Telefon: 036871 288-21, Fax: 036871 288-88, standesamt@vg-heldburgerunterland.de) wenden.

Änderung zu Reisedokumenten ab 01.01.2024

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres und Heimat.
 

Bitte beachten Sie:

In einige Staaten (z. B. in die USA) kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält. Alle von Deutschland ausgestellten Reisepässe enthalten einen Chip.

Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Führungszeugnis online beantragen:

Das Führungszeugnis in nur 6 Schritten online beantragen

Die Anleitung im PDF-Format gibt es hier.

 

Schritt 1: www.fuehrungszeugnis.bund.de

Gehen Sie in Ihrem Internetbrowser auf die Seite www.fuehrungszeugnis.bund.de und klicken Sie auf die Schaltfläche Führungszeugnisse hier online beantragen.

 

Schritt 2: Angaben zum Antrag

Geben Sie an, ob Sie das Führungszeugnis für sich selbst oder in gesetzlicher Vertretung beantragen.

 

Schritt 3: Daten auslesen

Lesen Sie die Personendaten Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufent - halts titels mithilfe Ihres Smartphones und „AusweisApp2“ des Bundes aus.

 

Schritt 4: Ergänzende Daten

Hier haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Daten anzugeben:

- Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses

- Beantragung einer Gebührenbefreiung

 

Schritt 5: Bezahlen

Die Gebühr beträgt 13 Euro. Diese können Sie per Giro-Pay oder mit Ihrer Kreditkarte begleichen.

 

Schritt 6: Geschafft!

Zum Schluss erhalten Sie eine Zusammen fassung des An trags sowie eine Zahlungsbestätigung, die Sie ausdrucken können. Außerdem können Sie ein Benutzerkonto anlegen, um den Bearbeitungsstand Ihres Führungszeugnisses einzusehen.

Wichtige Information zur Veröffentlichung von Jubiläen im Amtsblatt der VG Heldburger Unterland

Es ist mittlerweile eine schöne Tradition geworden, monatlich öffentlich unseren Alters- und Ehejubilaren zu gratulieren. Die meisten freuen sich über die kleine Aufmerksamkeit der Kommune und über einen Geburtstagsgruß der Nachbarn und Bekannten.

Das möchten wir auch weiterhin gerne tun, benötigen hierfür jedoch Ihre Unterstützung.


Laut EU-Datenschutzgrundverordnung sollen die personenbezogenen Daten besser geschützt werden. Damit wir Ihnen auch künftig zum betreffenden Jubiläum öffentlich im Amts- und Mitteilungsblatt gratulieren dürfen, ist ab sofort Ihre ausdrückliche Einwilligung notwendig, die wir aus Dokumentationszwecken nur schriftlich entgegennehmen dürfen.

 

Übergangsweise werden wir bis zur Juni-Ausgabe 2022 (Erscheinungsdatum: 17.06.2022) wie bisher verfahren und ab der Juli-Ausgabe 2022 (Erscheinungsdatum: 15.07.2022) nur noch mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung eine Veröffentlichung vornehmen.


Wir fänden es sehr schade, wenn diese Tradition wegfällt. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen folgende Lösung an: Wenn Sie zur entsprechenden Altersgruppe gehören und den Wunsch haben, dass künftig Ihre Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr und/oder Ihre Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit (50 Ehejahre) veröffentlicht werden sollen, so teilen Sie uns bitte Ihren Ehrentag selbst mit, in dem Sie die nachfolgende Einwilligungserklärung (siehe Formblatt) vollständig ausfüllen und an uns zurücksenden.


Die Verarbeitung Ihrer Daten versteht sich im Erheben, Speichern und Bearbeiten
sowie das Übermitteln an die örtliche Presse. Natürlich haben Sie, als betroffene
Person, jederzeit die Möglichkeit
a) gem. Art. 15 DSGVO Auskunft zur Verarbeitung Ihrer gespeicherten Daten zu
erhalten
b) gem. Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger
personenbezogener Daten zu verlangen
c) u.U. die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, wenn diese
beispielsweise nicht mehr notwendig sind (Art. 17 DSGVO) oder die
Einwilligung widerrufen wird
d) nach Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten zu verlangen
e) u.U. Ihre personenbezogenen Daten, die wir bereitgestellt haben, zu erhalten
(Art. 20 DSGVO)


Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem
Widerspruchsrecht Gebrauch machen und/oder die erteilte Einwilligungserklärung
mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.

 

Unter der Telefonnummer 036871 288-27 stehen wir Ihnen gern für Rückfragen  zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Einwohnermeldeamt